Erbrecht

Erbrecht

Grundlage des Erbrechts ist Artikel 14 des Grundgesetzes.

Nach der Definition des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 25. März 2009 hat das Erbrecht die Funktion, das Privateigentum als Grundlage der eigenverantwortlichen Lebensgestaltung mit dem Tod des Eigentümers nicht untergehen zu lassen.

Wir beraten und vertreten Sie

  •  bei der Gestaltung und Auslegung von Testamenten und Erbverträgen
  •  bei der Auslobung von Vermächtnissen und der Anordnung von Teilungsbestimmungen und erbrechtlichen Auflagen
  • bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  •  in Erbscheinsverfahren
  •  in der Erbauseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  •  bei der Nachfolgeregelung und der Planung Unternehmensnachfolge
  •  in Fragen der Testamentsvollstreckung
  •  bei der Entscheidung über eine Erbausschlagung oder Anfechtung der Annahme der Erbschaft bis hin zur Nachlaßinsolvenz
  • in internationalen Erbauseinandersetzungen und -gestaltungen, ggf. in Zusammenarbeit mit ausländischen Kollegen unseres Kanzleinetzwerks Advounion

Im Erbrecht betreut Sie Rechtsanwalt Michael Frowein, vertreten wird er durch Rechtsanwalt Peter Frowein.